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Bündnis Hamelner Erklärung e.V

Das Landkreisbündnis „Hamelner Erklärung“ steht seit 2014 für eine innovative Form der überregionalen Zusammenarbeit auf der Ebene der Landkreise. Die Planungen für den „Suedlink“ waren der Anlass für den zunächst rein situativen Zusammenschluss der betroffenen Landkreise. Die Zusammensetzung des Bündnisses über Länder- und Parteigrenzen hinaus führte bei der Planung des SuedLinks schnell dazu, dass die Meinungen des Bündnisses umfassend Gehör fanden.

Bis zur Vereinsgründung waren stets nur diejenigen Landkreise im Bündnis vertreten, die durch die jeweils aktuellen Planungen zum SuedLink betroffen waren. Bei aller Stärke des Bündnisses wurde die Kontinuität der Zusammenarbeit sowie die Stabilität und Arbeitsfähigkeit des Bündnisses durch ständig wechselnde Betroffenheiten gefährdet. Aus diesem Grund wurde am 15. Mai 2017 der Trägerverein „Bündnis Hamelner Erklärung“ gegründet. Der Verein mit Vereinssitz in Hameln setzt sich nach seiner Satzung für eine transparente und rechtsstaatlichen Grundsätzen sowie guter fachlicher Praxis genügende Planung von Infrastrukturvorhaben ein und sorgt für administrative Stabilität trotz wechselnder Betroffenheiten in den einzelnen Infrastrukturprojekten.

Vorsitzender des neuen Vereins wurde 2017 der bis dahin als Sprecher des Landkreisbündnisses fungierende Landrat des Landkreises Hameln-Pyrmont, Tjark Bartels. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Thomas Bold, Landrat Bad Kissingen, gewählt. Ergänzt wurde der Vorstand durch Dipl. Ing. Bernd Kleibl (Fachbereichsleiter für Bauen und Umwelt beim Landkreis Kassel) und Frau Dr. Ute Röder (Fachbereichsleiterin für Umwelt und Energie im Kreis Lippe). Zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Mitte 2020) ist Tjark Bartels auch nach seinem Ausscheiden als Landrat weiterhin erster Vorsitzender des Vereins. Der zweite Vorsitzende ist weiterhin Landrat Thomas Bold.

Die einzelnen konkreten Infrastrukturprojekte werden von Ausschüssen begleitet, welche innerhalb des Trägervereins gebildet werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt existieren vier aktive Ausschüsse.

Wenn Sie bereits Mitglied sind und ein Anliegen zu einem Ausschuss haben, in dem Sie noch nicht Mitglied sind, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns.

Und sollten Sie ein Thema für uns haben, was nicht nur Sie, sondern auch weitere Kommunen betrifft, vereinbaren Sie gerne einen Welcome-Call mit uns. Wir ziehen die dafür geeigneten Berater hinzu und besprechen uns dann gemeinsam per Videocall.

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Logo Hamelner Erklärung

Meilensteine

Kritik des SuedLink-Freileitungsantrags bis zur Zurückweisung des Antrags durch die Bundesnetzagentur (BNetzA)

Konferenz und Verbreitung von Informationsmaterialien zur Machbarkeit von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene bis zur gesetzlichen Festlegung des Erdkabelvorrangs für alle Gleichstrom-Höchstspannungsleitungen

Jährliche Fachkonferenzen und Vergrößerung des Bündnisses durch den Anschluss von Landkreisen und Gemeinden des SuedOst Links

Zahlreiche Stellungnahmen zur rechtlichen Entwicklung des Netzausbaus sowie zur Planung von SuedLink und SuedOst Link

Stetige konstruktive Kritik der Netzausbauplanung auf Augenhöhe mit der gebündelten Durchsetzungskraft einer großen Zahl an Landkreisen und Kommunen

 

 

Vorstandsmitglieder

  • Tjark Bartels | LR a.D. Hameln-Pyrmont
    Vorsitzender
  • Thomas Bold | LR Bad Kissingen
    Stellvertretender Vorsitzender | Vorsitz Ausschuss SuedLink und P43
  • Florian Töpper | LR Schweinfurt
    Beisitzer
  • Michael Schünemann | LR Holzminden
    Beisitzer | Vorsitz Ausschuss Weserversalzung
  • Dr. Oliver Bär | LR Hof
    Vorsitz Ausschuss SuedOstLink
  • Christina Hein | Schaumburg
    Kassiererin

Vereinsmitglieder

  • Landkreis Ammerland
  • Landkreis Bad Kissingen
  • Stadt Beverungen
  • Flecken Bodenfelde
  • Landkreis Fulda
  • Landkreis Göttingen
  • Stadt Hameln
  • Landkreis Hameln-Pyrmont
  • Landkreis Hildesheim
  • Landratsamt Hof
  • Landkreis Holzminden
  • Stadt Holzminden
  • Stadt Hünfeld
  • Kreis Höxter
  • Kreisstadt Höxter
  • Landkreis Kassel
  • Kreis Lippe
  • Landkreis Main-Kinzig-Kreis
  • Landratsamt Main-Spessart
  • Landkreis Marburg-Biedenkopf
  • Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab
  • Landkreis Nienburg
  • Gemeinde Oerlenbach
  • Landkreis Osnabrück
  • Kreis Paderborn
  • Landratsamt Regensburg
  • Landkreis Rhön-Grabfeld
  • Stadtwerke Rinteln
  • Landkreis Schaumburg
  • Landkreis Schwandorf
  • Landkreis Schweinfurt
  • Landkreis Tirschenreuth
  • Stadt Weiden i. d. Oberpfalz
  • Landkreis Werra-Meißner-Kreis

34 Mitglieder | Stand 01/2024

Die aktuelle Hamelner Erklärung im Wortlaut | 07.12.2022

Am 12. Dezember 2014 hat sich eine große Anzahl der vom ersten Trassenvorschlag für das Vorhaben SuedLink betroffenen Landkreise in Hameln getroffen und in einer gemeinsamen Erklärung Anforderungen an die Planungs- und Genehmigungsverfahren formuliert. Die Aktivitäten des inzwischen gewachsenen Bündnisses Hamelner Erklärung e.V. reichen heute weit über das Vorhaben SuedLink und sogar über den Stromnetzausbau insgesamt hinaus. Dies macht eine Fortschreibung der damaligen gemeinsamen Erklärung erforderlich, die weiterhin das tragende Verständnis des Bündnisses ist.

1.) Wir erkennen die herausragende Bedeutung des Klimaschutzes, der Digitalisierung und der Gewährleistung der Versorgungssicherheit und die sich daraus ergebende Notwendigkeit eines Aus- und Umbaus der Infrastruktur in Deutschland an. Dies befreit aber nicht davon, dass der Bedarf eines Infrastrukturvorhabens konkret im Rahmen eines schlüssigen Gesamtkonzepts nachgewiesen werden muss.

2.) Insbesondere der geplante Umbau der Energiewirtschaft wird Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft langfristig zugutekommen.

3.) Die Lasten müssen daher ebenso gemeinsam getragen werden. Sind regionale Belastungen ohne korrespondierende Vorteile – etwa beim Bau von Leitungstrassen – unvermeidlich, so sind diese Belastungen durch optimierte Planungen und geeignete technische Maßnahmen so gering wie möglich zu halten. Ein Ausgleichsmechanismus für verbleibende, besondere Lasten der Kommunen ist einzurichten. Gegebenenfalls entstehende Mehrkosten fallen der Gesamtheit zur Last.

4.) Die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für große Infrastrukturvorhaben ist auch aus kommunaler Sicht wünschenswert. Gleichwohl müssen auch beschleunigte Verfahren bei der Auswahl von Suchräumen, Grob- und Detailkorridoren, aber auch technologischen Ausführungsvarianten rechtsstaatlichen Grundsätzen, guter fachlicher Praxis und dem Gebot der Willkürfreiheit folgen. Beim Netzausbau etwa muss die Wahl des besten Korridors sowie der besten Trasse transparent und Schritt für Schritt nachvollziehbar sein.

5.) Die kommunalen Träger öffentlicher Belange sind auch bei länderübergreifenden Großvorhaben intensiv fachlich zu beteiligen. Sofern eine Befassung kommunaler Räte und Kreistage erfolgt, sind diese mit ihren jeweiligen Forderungen zu berücksichtigen.

6.) Die Auswahl der besten Planungsvariante muss in allen Infrastrukturvorhaben nach sachlichen Kriterien erfolgen, vordergründige Wirtschaftlichkeitsberechnungen des Vorhabenträgers dürfen nicht das maßgebliche Kriterium sein. Auswahl, Gewichtung und Anwendung der Planungsgrund- und Leitsätze hat den Grundsätzen guter fachlicher Praxis zu genügen.

7.) Die Kommunen sind – zumeist ohne eigenen Vorteil – langfristig gezwungen, die Last realisierter Großvorhaben mitzutragen. Planungsbeschleunigung darf daher nicht zur Beschneidung kommunaler Einflussnahme innerhalb der Planungsverfahren führen.

8.) Insbesondere bezogen auf den Übertragungsnetzausbau fordern wir daher die Bundesregierung sowie die Landesregierungen auf, in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen dafür Sorge zu tragen, dass:

  • Bundesnetzagentur bzw. Genehmigungsbehörden der Länder ihren Prüfmaßstab im Rahmen der Antragsprüfung nach den skizzierten Grundsätzen ausrichten. Angefangen bei den Vorgaben für den Untersuchungsrahmen ist bis zum Planfeststellungsbeschluss ergebnisoffen in die Prüfung zu gehen.
  • der Entwicklung von Planungsalternativen in allen Planungsphasen größtmögliche Bedeutung eingeräumt wird. Gegenstand der Prüfung sind alle Planungsvarianten und nicht nur die Vorschlagsvariante des Betreibers. Die Abschichtung von ernsthaft in Betracht kommenden Planungsalternativen setzt nachvollziehbare Maßstäbe, insbesondere eine vergleichbare Prüfungstiefe voraus.
  • im Bundesbedarfsplangesetz die Voraussetzungen für die Erdverkabelung, insbesondere aus Gründen des Naturschutzes und des Landschaftsbildes erweitert werden. Nicht nur bei Gleichstromvorhaben, auch bei Wechselstromvorhaben muss die Erdverkabelung angemessen zum Tragen kommen.
  • auch bei dringlichen Bundesvorhaben die inhaltliche Trennung der Zuständigkeiten des Vorhabenträgers und der Genehmigungsbehörde im gesamten Verfahren gewährleistet wird, sodass sie in der Lage bleibt oder in die Lage versetzt wird, eigenständig und ohne Präjudizierung zu prüfen. Die Verlagerung der Genehmigungsentscheidung auf den Gesetzgeber lehnen wir – insbesondere auf Grund der damit verbundenen Verkürzung des Rechtsschutzes – ab.
  • der Infrastruktur-Ausbaubedarf auf den vorgelagerten Planungsebenen allgemeinverständlich und ausführlich dargestellt und im Hinblick auf technologische Varianten zur ausführlichen öffentlichen Konsultation freigegeben wird.

Die ursprüngliche Hamelner Erklärung im Wortlaut | 12.12.2014

Am 12.12.2014 wurde die Hamelner Erklärung von damals 17 Landkreisen und der Region Hannover formuliert.

1.)  Wir erkennen die Notwendigkeit der Energiewende an. Ebenso erkennen wir die Notwendigkeit eines Ausbaus der Infrastruktur an, die den veränderten Bedingungen der Energieerzeugung gerecht wird, soweit der Bedarf an Netzausbauprojekten hierfür im Rahmen eines schlüssigen Gesamtkonzeptes nachgewiesen ist.

2.)  Der geplante Umbau der Energiewirtschaft wird Wirtschaft und Gesellschaft langfristig zugutekommen.

3.)  Die Lasten müssen daher ebenso gemeinsam getragen werden. Sind Belastungen ohne korrespondierende Vorteile – wie durch den Trassenbau – unvermeidlich, so sind diese Belastungen durch geeignete technische Maßnahmen so gering wie möglich zu halten. Gegebenenfalls entstehende Mehrkosten fallen der Gesamtheit zur Last.

4.)  Die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren ist wünschenswert. Gleichwohl müssen auch beschleunigte Verfahren sowohl bei der Auswahl von Leitungs- technologien sowie von Suchräumen, Grobkorridoren und Detailkorridoren rechtsstaatlichen Grundsätzen, guter fachlicher Praxis und dem Gebot der Willkürfreiheit folgen. Die Wahl des besten Korridors muss transparent und Schritt für Schritt nachvollziehbar sein.

5.)  Die Träger öffentlicher Belange sind intensiv fachlich zu beteiligen. Sofern eine Befassung kommunaler Räte und Kreistage erfolgt, sind diese mit ihren jeweiligen Forderungen zu berücksichtigen.

6.)  Maßgebliche Kriterien für die Auswahl darf nicht die vordergründige Wirtschaftlichkeitsberechnung des beantragenden Unternehmens sein. Auswahl, Gewichtung und Anwendung der Kriterien müssen vielmehr vorher bekannt sein und den Grundsätzen guter fachlicher Praxis folgen.

7.)  Wir fordern daher die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen dafür Sorge zu tragen, dass…

  • die Bundesnetzagentur diesen Prüfmaßstab im Rahmen der Antragsprüfung nach §6 NABEG und bei den Vorgaben für Untersuchungsrahmen, Methode, Kriterien und SUP berücksichtigt, und insoweit ergebnisoffen in die Prüfung geht.
  • Gegenstand der Alternativenprüfung alle großräumigen Trassenkorridore und nicht nur der Vorschlagskorridor des Betreibers sind.
  • alle Alternativen mit gleicher Prüfungstiefe untersucht werden.
  • im Bundesbedarfsplangesetz die Voraussetzungen für die Erdverkabelung, insbesondere aus Gründen des Naturschutzes und des Landschaftsbildes erweitert werden, wobei die Mehrkosten wie im EnLAG auf alle Netzbetreiber umgelegt werden.
  • die inhaltliche Trennung der Zuständigkeiten des Vorhabenträgers und der Bundesnetzagentur im gesamten Verfahren gewährleistet wird, und die Bundesnetzagentur in der Lage bleibt oder in die Lage versetzt wird, eigenständig und ohne Präjudizierung zu prüfen.
  • die gesetzlichen und tatsächlichen Möglichkeiten geschaffen werden, insbesondere durch Erdverkabelung, Belastungen gering zu halten.

 

HIER können Sie die aktuelle Satzung der Hamelner Erklärung als PDF downloaden 

Mitglied werden

Landkreise, Städte und Gemeinden können Mitglied im Bündnis Hamelner Erklärung e. V. werden. Die Beiträge sind nach Größe der Gebietskörperschaft gestaffelt.

Sind Sie von einer relevanten Infrastrukturplanung betroffen, dann prüfen Sie bitte, ob Ihre Kommune bereits Mitglied im Bündnis ist. Wenn nicht, sprechen Sie bitte Ihren Bürgermeister oder Ihren Landrat darauf an und werben Sie dafür, Mitglied im starken Bündnis der Landkreise, Städte und Gemeinden zu werden. Profitieren Sie von umfassenden Informationen zum Planungsstand des SuedLink-, SuedOstLink-, oder P43-Verfahrens und vom Hintergrundwissen im geschützten Bereich auf dieser Website.

 

Nehmen Sie mit Ihren Vertretern aus Landkreis, Stadt oder Gemeinde Einfluss auf die jeweilige Planung und wirken Sie konstruktiv im Rahmen des Bündnisses mit. Geben Sie Ihrer Verwaltung bitte unsere Kontaktdaten weiter.

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Akzeptanz durch Fairness

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Satzung

Stand 2020

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Interna

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Das Bündnis Hamelner Erklärung e. V. wird beraten von:

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Bellmannstraße 36
22607 Hamburg

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Bündnis Hamelner Erklärung e. V.

Sitz des Vereins: Hameln
Vorsitz und Geschäftszimmer des Vereins: Büro Landrat a.D.
Tjark Bartels

KONTAKT

Frau Nicole Brunschön
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30900 Wedemark
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