Neue Flyer zur SuedLink-Planung Mitte 2021
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- Erstellt: Dienstag, 15. Juni 2021 15:37
Eine aktuelle Übersicht zur SuedLink-Planung 2021 sowie einige hilfreiche Hinweise entnehmen sie bitte den folgenden Flyern:
Eine aktuelle Übersicht zur SuedLink-Planung 2021 sowie einige hilfreiche Hinweise entnehmen sie bitte den folgenden Flyern:
Im Anschluss an die Mitte 2019 durchgeführten Erörterungstermine wurden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) für verschiedene kleinere Abschnitte des SuedLinks Nachbeteiligungen von Betroffenen durchgeführt. Im Abschnitt A (Schleswig-Holstein und nördliches Niedersachsen) ist das Bundesfachplanungsverfahren bereits abgeschlossen. In den Abschnitten, in denen die Bundesfachplanung noch nicht beendet wurde, steht sie kurz vor Abschluss. Nachdem die Entscheidung der BNetzA über den grundsätzlichen Verlauf des Trassenkorridors nunmehr weitgehend feststeht, folgen im direkten Anschluss regional verteilte Planfeststellungsverfahren zur konkreten Festlegung der Erdkabelleitung (im Abschnitt A bereits begonnen). Hierbei wird es darauf ankommen, dass die Landkreise, Städte und Gemeinden ihre örtlich konkretisierten Interessen in die Planungen einbringen und dass diese von den beiden Netzbetreibern TenneT und Transnet-BW berücksichtigt werden. Alle Maßnahmen, die einer Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen dienen, müssen bei Planungsende im Planfeststellungsbeschluss ihren Ausdruck finden, wenn sie beim Bau realisiert werden sollen.
Die Übertragungsnetzbetreiber, TenneT und Transnet‑BW werden in jedem Trassenabschnitt kurz nach Beendigung der Bundesfachplanung die Antragsunterlagen entspr. § 19 NABEG bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einreichen. In diesen Unterlagen, die anschließend von der BNetzA offengelegt werden und dabei u. a. auf der Website www.netzausbau.de einsehbar sind, geht es um einen Vorschlag, welche Inhalte auf welche Weise für den Hauptantrag auf Planfeststellung nach § 21 NABEG untersucht werden sollen.
Fragen und Belange der Bürger, der Verbände und vor allem der Kommunen werden nur dann in den jetzt anlaufenden Planfeststellungsverfahren Bedeutung gewinnen, wenn frühzeitig, d. h. in der jetzigen Planungsphase, sichergestellt wurde, dass deren spezifische Belange mit angemessenen Mitteln untersucht und erörtert werden. Aus diesem Grunde ist es jetzt so wichtig, die § 19 NABEG Unterlagen im Hinblick auf ggf. fehlende oder zu kurz kommende Untersuchungsaspekte genau zu prüfen und bei positivem Befund sofort Einwendungen zu erheben. Alle Belange müssen in den Antragsunterlagen angemessen berücksichtigt und in den späteren Erörterungsterminen verhandelt werden.
Betroffene Bürger, Landkreise, Städte und Gemeinden sollten die gegenwärtig anlaufende Konsultationsphase also zügig nutzen, um die ihnen wichtigen Belange zu prüfen und im förmlichen Beteiligungsverfahren zu kommentieren.
Mit den in Kürze zu erwartenden Erörterungsveranstaltungen steht der SuedLink kurz vor Beendigung der Bundesfachplanung. In diesen Veranstaltungen werden die zum Trassenkorridor in der laufenden Konsulta- tion vorgebrachten Einwendungen letztmalig diskutiert. Mit einer dann folgenden Entscheidung der Bundes- netzagentur über den Verlauf des Trassenkorridors ist diese Planungsphase abgeschlossen. Im direkten An- schluss werden regional verteilte Planfeststellungsverfahren zur konkreten Festlegung der Erdkabelleitung folgen. Hierbei wird es darauf ankommen, dass die örtlich konkretisierten Interessen der Landkreise, Städte und Gemeinden in den Planungen der beiden Netzbetreiber TenneT und Transnet-BW weitestgehende Be- rücksichtigung finden. Alle Maßnahmen, die einer Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen dienen, müssen im Planfeststellungsbeschluss ihren Ausdruck finden
Beim SuedLink-Vorhaben ist der letzte Schritt auf Bundesfachplanungsebene eingeleitet worden. Im Zuge dessen haben die Vorhabenträgerinnen Tennet TSO GmbH und TransnetBW GmbH die Antragsunterlagen nach § 8 NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) für den SuedLink bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht. Diese wurden von der BNetzA auf Vollständigkeit überprüft und öffentlich ausgelegt.
In den Unterlagen nach § 8 NABEG haben die Vorhabenträgerinnen einen Vorschlagstrassenkorridor ermittelt, der aus ihrer Sicht das übergeordnet geringste Konfliktpotenzial zur späteren Trassenfindung bzw. -realisierung aufweist. Die BNetzA wird die eingereichten Unterlagen sowie fristgerecht eingegangene Einwendungen prüfen und vermutlich zum Ende des Jahres 2019 einen Korridor abschließend festlegen. Damit schließt die Bundesfachplanung ab. Auf Ebene der Planfeststellung erfolgt anschließend die exakte Trassierung der Erdkabel innerhalb des festgelegten Korridors. Festzuhalten ist, dass der Vorschlagstrassenkorridor für die BNetzA keine bindende Wirkung innehat und keine abschließende Entscheidung darstellt.
Im Zuge der Auslegungen und Beteiligung hat unser Berater, das Umweltplanungsbüro OECOS GmbH, in unserem Auftrag eine Stellungnahmen zu den Antragsunterlagen nach § 8 NABEG verfasst. Diese enthält eine planungsfachliche Einschätzung der Unterlagen aus übergeordneter Perspektive. Die OECOS GmbH hat dabei geprüft, ob die Ermittlung und Bewertung der Raumverträglichkeit, insbesondere hinsichtlich der Umweltauswirkungen, fachlich und methodisch einwandfrei ist und der guten fachlichen Praxis der Folgenabschätzung genügt.
Im Rahmen seiner Mitgliederversammlung am 07. Mai 2019 hat der Bündnis Hamelner Erklärung e.V. den bisherigen Vorstand im wesentlichen wiedergewählt und einstimmig bestätigt. Vorsitzender des Vereins ist danach weiterhin Hameln-Pyrmonts Landrat Tjark Bartels, der von Landrat Thomas Bold (Bad Kissingen) vertreten wird. Ebenfalls zum Vorstand gehört wie bisher der Vorsitzende des Ausschusses Weserversalzung, Dipl. Ing. Bernd Kleibl (Fachbereichsleiter für Bauen und Umwelt beim Landkreis Kassel), als Beisitzer. Für die bisherige Kassierin, Frau Dr. Ute Röder (Fachbereichsleiterin für Umwelt und Energie im Kreis Lippe) ist Frau Christina Hein, (Regionalplanerin des Landkreises Schaumburg), neu in den Vereinsvorstand gerückt.
Die einzelnen konkreten Infrastrukturprojekte werden wie bisher von Ausschüssen begleitet, welche innerhalb des Trägervereins gebildet wurden. Derzeit gibt es drei Ausschüsse im Bündnis Hamelner Erklärung: SuedLink, Weserversalzung und SuedostLink. In allen drei Ausschüssen konnte in der Vergangenheit viel erreicht werden.
Die Bundesnetzagentur hat im April und Mai die Unterlagen nach § 8 NABEG der Vorhabenträgerinnen Tennet TSO GmbH und TransnetBW GmbH für das SuedLink-Vorhaben ausgelegt. Auf informellen Infomärkten bieten die Vorhabenträgerinnen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich über den aktuellen Stand des SuedLink-Vorhabens zu informieren und einen sachlichen Austausch zu führen. Als unabhängiges Beratungsangebot stehen ihnen im Auftrag des Bündnisses, bei den Infomärkten in den Landkreisen der Bündnismitglieder, außerdem Vertreter des Umweltplanungsbüros OECOS GmbH und der Wolter-Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB mit einem Infostand zur Verfügung. Die Termine und Orte der Infomärkte in den Bündnislandkreisen finden Sie nachfolgend.
Das Landkreisbündnis „Hamelner Erklärung“ steht seit 2014 für eine innovative Form der überregionalen Zusammenarbeit auf der Ebene der Landkreise.
Die Planungen für den „Suedlink“ waren der Anlass für den zunächst rein situativen Zusammschluss der betroffenen Landkreise. Das Bündnis setzt sich dabei für die Belange der Kreise und Kommunen ebenso ein, wie für die Belange der Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gebiete. Vor diesem Hintergrund fand am Montag, den 15.05.2017 auf Einladung des Bündnisses eine Fachtagung statt, in der es um die Entschädigung der durch den SuedLink betroffenen Grundeigentümer ging.
Um die Arbeit des Bündnisses weiter zu stärken, wurde ein Trägerverein gegründet, der künftig für administrative Stabilität bei wechselnden Betroffenheiten sorgt.
Der Ausbau des Höchstspannungsübertragungsnetzes in Deutschland hat eine überragende Bedeutung für die Umsetzung der Energiewende. Ein solches Projekt bringt aber immer auch immense Eingriffe in die Natur und damit Belastungen von Umwelt und Mensch mit sich. Um diese möglichst gering zu halten, hat sich das Bündnis Hamelner Erlärung e.V. erfolgreich für den Vorzug von Erdkabeltrassen eingesetzt.
In einer Fachkonferenz „Naturschutz an HGÜ-Erdkabeltrassen“ möchten wir gemeinsam mit Experten, Entscheidungsträgern aus Politik und Verwaltung, Naturschutzverbänden aber auch mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern klären, welche Bedeutung der Naturschutz in der Bundesfachplanung hat, welche Anforderungen gestellt werden und welche Maßnahmen ergriffen werden können und müssen, um den notwendigen Ausbau der Höchstspannungsleitungen im Einklang mit dem Naturschutz bewältigen zu können.
Auf Grundlage der neuen Methodik zur Erdkabelplanung wurde von den verantwortlichen Übertragungsnetzbetreibern der vorgesehene Untersuchungsraum sowie ein Netz von Trassenkorridorvarianten im Herbst 2016 bekannt gemacht. Die Korridore wurden im Rahmen regionaler Informationsvernastaltungen als Planungsideen erörtert und vom Landkreisbündnis begleitet. Auf Grundlage dieser Aktivitäten wurde eine Stellungnahme zur Gesamtplanung (Stand: 16.2.2017) erstellt, die hier und im Downloadbereich unter 'Stand der Planung 2017' abrufbar ist.
Der Auftakt der angekündigten Vortragsreihe fand am 21.6.16 zu dem Thema „Bodenschutz an HGÜ-Erdkabeltrassen“ in Fulda statt. Hierzu waren neben den potentiell von dem Ausbau betroffenen Landkreisen auch Bauern- und Landschaftsverbände sowie Bürgerinitiativen eingeladen, sich über das Thema zu informieren.
In kurzen, aber prägnanten Vorträgen (zum Download aller Vorträge und des Tagungsberichts) diskutierten Spezialisten unterschiedlicher fachlicher Ausrichtung mit einem vorwiegend fachlich motiviertem Publikum. Mit ca. 100 Gästen war die Veranstaltung trotz ihres fachlichen Zuschnitts überraschend gut besucht.
Die Veranstaltung wurde vom Sprecher der Landkreise des Hamelner Bündnisses, Landrat Tjark Bartels moderiert.
Der Vorstand des Bündnisse „Hamelner-Erklärung“ und seine Berater haben sich in diesem Jahre auf eine Konferenzreihe zum weiteren Vorgehen zur Erdkabelplanung verständigt. Geplant sind Konferenzen zu folgenden Themen:
Die erste Konferenz zum Thema „Bodenschutz an HGÜ-Erdkabeltrassen“ ist für den 21.6.2016 in Fulda angesetzt, die Agenda zum Download ist hier erhältlich.
Veranstaltungsort ist das Gemeindezentrum Künzell, Hahlweg 32-36, 36093 Künzell (Fulda).
Nicht-Bündnis-Kommunen, Bauern-, Umweltverbände und Bürgerinitiativen sind zur Fachtagung herzlich eingeladen. Wegen begrenzter Sitzplatzanzahl bitten wir um kurze Anmeldung an diese Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Die Bundesnetzagentur erstellt im Moment ein Positionspapier zu den rechtlichen und methodischen Anforderungen an die Bundesfachplanung nach § 6 NABEG. Dabei setzt sie sich mit dem Erdkabelvorrang auseinader. Der Entwurf des Papiers soll Ende Februar veröffentlicht und anschließend disutiert werden. Die Bundesnetzagentur führt aus diesem Grund am 3. März 2016 von 12:00 bis 16:30 eine Methodenkonferenz durch.
Auf einer Info-Veranstaltung der Landkreise des Hamelner Kreises in Hannover, an dem auch Vertreter von TenneT und der Bundesnetzagentur teilnahmen, wurde ein Thesenpapier verteilt, das im folgenden wiedergegeben wird:
Das Landkreisbündnis zum SuedLink und der Übertragungsnetzbetreiber TenneT haben sich darauf verständigt, sich bei der Neuplanung des Trassenkorridors für den SuedLink abzustimmen. TenneT wird das Landkreisbündnis regelmäßig über die einzelnen Planungsschritte informieren. Mit diesem Schritt soll eine kooperative Planung möglich werden, die zu höherer Akzeptanz und zur Beschleunigung der Planung beitragen wird. Die Landkreise werden auf ihrer Versammlung am 17. November 2015 über diese Zusammenarbeit beraten. Danach werden die Partner die Einzelheiten vereinbaren. Dieser Schritt ist eine positive Antwort auf die geplanten Reformen der Bundesregierung.
Nachdem der Klimagipfel am 2. Juli 2015 als phänomenaler Erfolg für das Aktionsbündnis der Landkreise der „Hamelner Erklärung“ verbucht werden konnte, stand bei der heutigen Veranstaltung in Hannovers „Haus der Region“ die Frage „Wie geht´s weiter?“ im Mittelpunkt.
Auch wenn inzwischen eine Kernforderung der „Hamelner Erklärung“, nämlich die Schaffung von gesetzlichen und tatsächlichen Möglichkeiten, die Belastungen insbesondere durch Erdverkabelung gering zu halten, erreicht werden konnte, ist die gemeinsame Arbeit keineswegs beendet.
Hameln-Pyrmonts Landrat Tjark Bartels, Sprecher des Bündnisses von mehr als 20 Landkreisen, bezeichnet die Ergebnisse des Klimagipfels als phänomenalen Erfolg und Durchbruch. „In einer beispiellosen Form der Zusammenarbeit über mehrere Bundesländer hinweg haben wir Landkreise dafür gekämpft, dass die enorm eingreifenden Freileitungstrassen durch Erdkabel ersetzt werden“ so Bartels und weiter „wir haben einen Paradigmenwechsel eingefordert -und jetzt genauso bekommen."
Sigmar Gabriel hat angekündigt, am kommenden Mittwoch im Koalitionsausschuss das Thema Stromtrassen zu befrieden. Dazu solle die Erdverkabelung Vorrang erhalten und dem Vernehmen nach das raumplanerische Bündelungsgebot in Frage gestellt werden.
Am 13.05.2015 hat ein Gespräch mit dem Niedersächsischen Ministerpräsident Stephan Weil stattgefunden. An diesem Gespräch nahmen der Präsident der Bundesnetzagentur Herr Homann, sowie zwei weitere Mitarbeiter der BNA teil. Für die Landkreise nahmen, neben mir, Herr de Witt und Prof. Dr. Runge teil.
Die niedersächsische Landesregierung hat inzwischen unsere Positionen weitgehend unterstützt, und auch im Bundesrat an der für uns sehr positiven Beschlussempfehlung mitgewirkt. Eine detaillierte Auswertung wird in Kürze erfolgen.
Die 21 Landkreise der "Hamelner Erklärung" haben der Bundesnetzagentur die vertiefte Bewertung des SuedLink-Antrags durch die DE WITT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und des apl. Prof. Dr. Runge (OECOS) übermittelt. Die dort dargestellten Kritikpunkte erfordern eine grundlegende Überarbeitung durch TenneT von Anfang an. Ein Abschluss bis zum Sommer, wie von TenneT erhofft, ist damit unrealistisch. Damit kann es auch keine Antragskonferenzen mehr in diesem Jahr geben.
Zuerst muss TenneT klären, was konkret beantragt wird: Projekt Nr. 4 oder die Projekte Nr. 4 und 3. "Das", so Hameln-Pyrmonts Landrat und Sprecher des Aktionsbündnisses 'Hamelner Kreis', Tjark Bartels, "ist eine notwendige Voraussetzung, um das Vorhaben mit seinen Auswirkungen zu beurteilen zu können."
Am 24. Februar fand im Kreishaus Kassel eine Fachkonferenz zu technischen und wirtschaftlichen Fragen zum Einsatz von Erdkabeln bei HGÜ-Infrastrukturvorhaben statt. Unterstützt von den zur Zeit 21 Landkreisen, die sich für eine sachgerechte und transparente Trassenkorridorplanung für den SüdLink einsetzen, haben Vertreter der Landkreise, der Bundesnetzagentur, der beratenden Fachanwälte und Fachgutacher sowie weitere Experten aus der Wirtschaft teilgenommen. Die Veranstaltung war mit 250 Teilnehmern und Teilnehmerinnen ausgebucht. Die Tagesordnung finden Sie hier.