Beim SuedOstLink-Vorhaben ist der letzte Schritt auf Bundesfachplanungsebene eingeleitet worden. Im Zuge dessen haben die Vorhabenträgerinnen Tennet TSO GmbH und 50Hertz Transmission GmbH die Antragsunterlagen nach § 8 NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) für den SuedOstLink bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht. Diese wurden von der BNetzA auf Vollständigkeit überprüft und öffentlich ausgelegt.

In den Unterlagen nach § 8 NABEG haben die Vorhabenträgerinnen einen Vorschlagstrassenkorridor ermittelt, der aus ihrer Sicht das übergeordnet geringste Konfliktpotenzial zur späteren Trassenfindung bzw. -realisierung aufweist. Die BNetzA wird die eingereichten Unterlagen sowie fristgerecht eingegangene Einwendungen prüfen und vermutlich zum Ende des Jahres 2019 einen Korridor abschließend festlegen. Damit schließt die Bundesfachplanung ab. Auf Ebene der Planfeststellung erfolgt anschließend die exakte Trassierung der Erdkabel innerhalb des festgelegten Korridors. Festzuhalten ist, dass der Vorschlagstrassenkorridor für die BNetzA keine bindende Wirkung innehat und keine abschließende Entscheidung darstellt.

Im Zuge der Auslegungen und Beteiligung hat unser Berater, das Umweltplanungsbüro OECOS GmbH, in unserem Auftrag zwei Stellungnahmen für die Abschnitte C und D der Antragsunterlagen nach § 8 NABEG für den SuedOstLink verfasst. Diese enthalten planungsfachliche Einschätzungen der Unterlagen aus übergeordneter Perspektive. Die OECOS GmbH hat dabei geprüft, ob die Ermittlung und Bewertung der Raumverträglichkeit, insbesondere hinsichtlich der Umweltauswirkungen, fachlich und methodisch einwandfrei ist und der guten fachlichen Praxis der Folgenabschätzung genügt.

Die Stellungnahmen finden Sie hier:

ABSCHNITT C
ABSCHNITT D

Einwendungen von betroffenen Landkreisen, Gemeinden, Behörden, Unternehmen sowie insbesondere Bürgerinnen und Bürgern nimmt die BNetzA bis zu den unten genannten Fristen entgegen. Fristgerecht eingegangene Einwendungen sind die Voraussetzung für die Teilnahme an den formellen Erörterungsterminen, die nach den Auslegungen voraussichtlich im Sommer und Herbst 2019 stattfinden werden.

Abschnitt C (Hof – Schwandorf): 12. April 2019
Abschnitt D (Schwan­dorf – Isar): 11. Juli 2019