Text zur Veröffentlichung in der Zeitschrift „Neues Archiv Niedersachsen“
März 2026
2015 hat der Bundestag aufgrund erheblicher Proteste gegen Freileitungen beschlossen, dass künftige Gleichstrom-Höchstspannungsleitungen (HGÜ) grundsätzlich als Erdkabel auszuführen sind.
Nach einer repräsentativen Umfrage aus dem Jahr 2024 (Civey im Auftrages des Industrieverbandes zvei e.V.[i]) würden auch knapp 10 Jahre später 80% der Befragten das Erdkabel vorziehen und im Falle einer Freileitung würden sich mehr als ein Drittel einer Protestbewegung anschließen.
Wer nach guten und neuen Gründen sucht, diese kluge Entscheidung zu revidieren, wird nicht fündig.
So steht der Vorstellung, man könne mit der Freileitung schneller notwendige Leitungen bauen, entgegen, dass auch die Freileitung ein hochkomplexes Vorhaben ist, dass trotz aller verfahrensrechtlichen Abkürzungen Zeit braucht.
Gesichert ist Eines: Es wird wütenden Protest geben, der zu Verzögerungen führt. Denn bei Betroffenen ist nicht mit Verständnis dafür zu rechnen, dass aus Kostengründen auf die weniger eingreifende Bauweise verzichtet wird.
Auch das Kostenargument trägt nicht. So wird vernachlässigt, dass die Wartung des Erdkabels deutlich günstiger ausfällt und in einer Betrachtung des gesamten Lebenszyklus das Erdkabel deutlich im Vorteil sein dürfte.
Die Freileitung zerstört Wohnqualität und entwertet ganz Landstriche. Dieser besonderen Belastung betroffener Gebiete sollte mit dem Erdkabelvorrang Rechnung getragen werden. Das gemeinsame Verständnis war, nicht vermeidbare Belastungen transparent zu begründen und so milde wie möglich zu gestalten.
Die Rechnung geht zu Lasten Dritter, wenn die behauptete Einsparung dadurch entsteht, dass die sozialen Kosten durch die Inanspruchnahme von Raum und die Belastung Betroffener schlicht auf „null“ gesetzt werden.
Im Gegensatz zu anderer Infrastruktur bringt eine Höchstspannungstrasse keinen ausgleichenden Vorteil mit sich. Eine Autobahn oder Eisenbahntrasse mag eine Belastung sein, aber durch Abfahrten und Bahnhöfe wertet sie eine Region auch stark auf. Eine Höchstspannungsleitung bringt keine Chancen mit. So dürfen Aushandlungsprozesse in demokratischen Staaten nicht geführt werden–erst recht nicht in verdichteten Räumen wie bei uns.
Das betrifft übrigens nicht nur die Stromtrassen. Wie aktuell für Anlagen der erneuerbaren Energien über das EEG und die weitergehenden Akzeptanzgesetze der Länder muss es auch für andere Infrastrukturen Ausgleichsmechanismen geben. Es wird sonst schwer, in Zukunft Standorte für Batteriespeicher, Rechenzentren und Umspannwerke zu finden.
Die Freileitung birgt zudem ungeklärte Gesundheitsrisiken. Durch elektrische und magnetische Felder der Gleichstromleitung entstehen Ladungswolken, die bis zu einem Kilometer weit Partikel in der Luft ionisieren. Die These, dass dadurch Schadstoffe lungengängig werden und das Risiko für Krebs- und andere Erkrankungen erhöhen, ist nicht widerlegt. Nicht ohne Grund legt die 26. BImSchV Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder als auch für geladene Partikel an allen Orten fest, an denen sich Menschen aufhalten fest. Das Erdkabel ist durch Bauweise und Erdreich deutlich besser geschirmt, das Problem stellt sich nicht (vgl. Kleinhückelkotten u. Neitzke 2013[ii]).
Schon 2015 war ein Argument für den Erdkabelvorrang die Resilienz gegen Wetterereignisse. Seitdem haben diese Ereignisse nicht nur stark zugenommen sondern es kommt eine massive Bedrohung durch Terror und kriegerische Akte hinzu. Wer sich das Szenario einer sabotierten Höchstspannungsleitung vor Augen führt, wird wenig Verständnis dafür entwickeln, eine der wichtigsten Infrastrukturen deutlich empfindlicher als vorher zu realisieren.
Statt in Aktionismus zu verfallen und gute Regelungen durch schlechte zu ersetzen, wäre es weit hilfreicher, anzuerkennen, dass die Verfahrensbeschleunigungen der letzten Jahre bereits erhebliche Wirkung zeigen und ein Umbau des Netzes fair, gemeinsam und mit breiter Akzeptanz schneller und nachhaltiger ist.
Tjark Bartels, Landrat a.D.
Rechtsanwalt
Initiator und langjähriger Vorsitzender des Landkreisbündnisses „Hamelner Erklärung e.V.
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[i] Civey-Umfrage: Stromtrassen (Erdkabel und Freileitungen)
Repräsentative Befragung von 10.0000 Bundesbürgerinnen und – bürgern im Auftrag des ZWEI, Juni 2024
[ii] Kleinhückelkotten S. Und Neitzke H.-P. 2013: Moderne Stromnetze als Schlüsselelement einer nachhaltigen Stromversorgung. Studie des Ecolog-Instituts für sozial-ökologische Forschung und Bildung gGmbH im Auftrag des Deutschen Bundestages