Ausschuss SuedOstLink

Der SuedOstLink ist die östlichste der vier großen Stromübertragungsleitungen, die nach dem Bundesbedarfsplan (BBPlG) 2012 die Bundesrepublik Deutschland als Hochspannungsgleichstromübertragungen (HGÜ) von Norden nach Süden durchqueren sollen. Für den SuedOstLink, BBPlG-Vorhaben Nr. 5, gilt ebenso wie für den SuedLink der gesetzliche Erdkabelvorrang. Der SuedOstLink wird zwischen den geplanten Konverterstandorten Wolmirstedt (bei Magdeburg) und Isar (bei Landshut) auf ca. 534 km Länge die drei Bundesländer Sachsen-Anhalt (ca. 191 km), Freistaat Thüringen (ca. 83 km) und Freistaat Bayern (ca. 260 km) durchqueren. Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission und TenneT TSO planen das Vorhaben mit einer Übertragungsleistung von 2 GW gemeinsam, wobei 50Hertz Transmission die Strecke durch Sachsen-Anhalt und Thüringen verantwortet, während TenneT TSO für die Strecke durch den Freistaat Bayern zuständig ist.

Die Planung des SuedOstLinks blickt bereits auf eine wechselvolle Geschichte zurück. Die Erforderlichkeit der Stromtrasse wurde im Rahmen des Bundesbedarfsplans (2012) im Jahr 2013 durch einen Bundestagsbeschluss gesetzlich verankert. Jedoch stießen 2014 die ersten Freileitungsplanungen auf erhebliche Akzeptanzwiderstände. Auch die bayerische Staatsregierung stützte zu diesem Zeitpunkt die Widerstände gegen diese Trasse und bezweifelte mit dem Schlagwort „Zwei minus x“ die Erforderlichkeit von zwei „Stromautobahnen“ nach Bayern – entweder der SuedLink oder der SuedOstLink seien unnötig. Der im November 2014 von den Netzbetreibern vorgestellte Netzentwicklungsplan sah infolge der anhaltenden Proteste den SuedOstLink mit veränderten Konverterstandorten, nun Wolmirstädt und Grundremmingen vor.

Beim Koalitionsgipfel am ersten Juli 2015 einigten sich die Koalitionsspitzen der damaligen Bundesregierung, unter ihnen auch der bayerische Ministerpräsident, auf die Realisierung der im Bundesbedarfsplan festgelegten HGÜ-Leitungen als vorrangig Erdkabelverbindungen. Unter dieser Prämisse wurde für den Süd-Ost-Link auf der bayrischen Seite ein nochmals neuer Netzknoten bestimmt, nämlich Isar bei Landshut. Infolge der Ergebnisse des Koalitionsgipfels verabschiedete der Deutsche Bundestag am 4. Dezember 2015 das Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus, dem der Bundesrat am 18. Dezember 2015 zustimmte. Darin wird unter anderem ein Erdkabelvorrang für die HGÜ-Leitungen festgelegt.

Als Folge des Erdkabelvorrangs haben die Netzbetreiber TenneT und 50Hertz die Trassenplanungen im Jahr 2016 neu aufgenommen. Die Planungsmethodik wurde von den Netzbetreibern generell zwar sehr ähnlich zur SuedLink-Planung, im Detail jedoch mit einigen Unterschieden gewählt. Während z.B. der Suchraum beim SuedLink in Quadrate von 50 x 50 m aufgeteilt wurde, wurden beim SuedOstLink Quadrate von 25 × 25 m Kantenlänge zugrunde gelegt. Am 28. September 2016 stellten TenneT und 50Hertz die von ihnen ermittelten Vorschlagstrassenkorridore im Rahmen einer vorgezogenen Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit vor. Mit einigen leichten Änderungen im Trassenverlauf stellten diese Vorschlagskorridore den Kern der NABEG §6-Anträge für den SuedOstLink dar, die ab März 2017 für alle vier Abschnitte bei der Bundesnetzagentur eingereicht wurden. 

Karte SuedOstLink

Die einzelnen Abschnitte des SuedOstLinks gliedern sich wie folgt:

  • Abschnitt A: Wolmirstädt bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt–Thüringen (50Hertz)
  • Abschnitt B: Thüringen (50Hertz)
  • Abschnitt C: Landesgrenze Thüringen–Bayern bis Schwandorf (TenneT)
  • Abschnitt D: Schwandorf bis UW Isar (TenneT)

Zwischen Anfang Mai 2017 und Ende Juni 2017 haben sechs Antragskonferenzen für die Trassenkorridore des Südostlinks stattgefunden. Zwischen August 2017 und Dezember 2017 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) unter Berücksichtigung der bis dahin schriftlich sowie auf den Antragskonferenzen gegebenen Hinweise die Untersuchungsrahmen für alle Abschnitte des SuedOstLinks festgelegt. Im Unterschied zum SuedLink wurden beim SuedOstLink (im Netzgebiet von 50Hertz Transmission) verschiedene Anträge auf Freileitungsausnahmen gestellt. Der Salzlandkreis, der Bördekreis sowie die Gemeinden Gerbstedt und Seegebiet Mansfelder Land begründen ihre entsprechenden Anträge mit den Interessen der Landwirtschaft, wobei Bodenerwärmung und -austrocknung durch Erdkabel befürchtet werden. 50Hertz wird für diese Gebiete die Möglichkeit einer Freileitung prüfen.

Ebenso wie beim SuedLink sind die Übertragungsnetzbetreiber beim SuedOstLink nun am Zuge, die NABEG § 8 Anträge auszuarbeiten. Es wird für Mitte 2018 mit der Vorlage dieser Unterlagen gerechnet.

Die vielfältigen Analogien zwischen SuedLink und SuedOstLink, nicht zuletzt im Stand der Bundesfachplanung, haben zu einem zunehmenden fachlichen Austausch betroffener Landkreise geführt. Unter anderem haben der Vorstand und die Berater des Vereins Bündnis Hamelner Erklärung e.V. ihre Ziele und Herangehensweisen am 13.11.2017 in Neustadt an der Waldnaab vorgestellt. Anwesend waren zahlreiche Landräte der vom SuedOstLink betroffenen Landkreise und Städte.

Am 12.03.2018 wurde der Ausschuss SuedOstLink im Verein Bündnis Hamelner Erklärung e.V. dann offiziell gegründet. Gründungsmitglieder dieses Ausschusses sind die Landkreise Hof, Neustadt an der Waldnaab, Regensburg, Schwandorf, Tirschenreuth und die Stadt Weiden in der Oberpfalz.

Mitte 2019 wurden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) Erörterungstermine für alle Abschnitte des SuedOstLinks durchgeführt. Bis Frühjahr 2020 wurde in allen Abschnitten mit Abschluss der Bundesfachplanung ein durchgehender Korridor bestimmt. Nachdem der Verlauf des Trassenkorridors nunmehr feststeht, folgen regional verteilte Planfeststellungsverfahren zur konkreten Festlegung der Erdkabelleitung. Hierbei kommt es darauf an, dass die Landkreise, Städte und Gemeinden ihre örtlich konkretisierten Interessen in die Planungen einbringen und dass diese von den beiden Netzbetreibern TenneT und Transnet-BW be­rücksichtigt werden. Alle Maßnahmen, die einer Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen dienen, müssen bei Planungsende im Planfeststellungsbeschluss ihren Ausdruck finden, wenn sie beim Bau realisiert werden sollen.

Das Landkreisbündnis sieht den folgenden regional und kommunal zu führenden  Dialogprozessen zum SuedOstLink mit Zuversicht und großem Interesse entgegen und wird sich konstruktiv daran beteiligen (Informationen zur Mitwirkung). Denn nur so wird es aus Sicht des Bündnisses gelingen, eine Lösung zu finden, die nicht nur die größtmögliche Wahrung der Interessen aller Planungsbeteiligten dient, sondern auch der von der Bundesregierung beabsichtigten Verfahrensbeschleunigung.

Mitglieder Ausschuss “SuedOstLink”

6 Mitglieder | Stand 03/2022

  • Landratsamt Hof
  • Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab
  • Landratsamt Regensburg
  • Landkreis Schwandorf
  • Landkreis Tirschenreuth
  • Stadt Weiden in der Oberpfalz

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Infos für Mitglieder

Hier finden sich aktuelle Karten zur geplanten Leitung

Stand 01/2021

Übersichtskarte
Abschnitt C

Üersichtskarte
Abschnitt D

Übersichtskarte
Abschnitte C und D

Übersichtskarte
SuedOstLink

Betroffene
Städte und Gemeinden

Aktuelles zum SuedLink

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