Ausschuss SuedLink

Am 12. Dezember 2014 hatte TenneT den ersten Antrag nach § 6 NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) auf Einleitung der Bundesfachplanung gestellt. Damals war noch eine Freileitung geplant. Ebenfalls am 12. Dezember 2014 haben 17 Landkreise aus vier Bundesländern die „Hamelner Erklärung“ unterzeichnet. Darin forderte dass mittlerweile aus 22 Landkreises bestehende Bündnis rechtsstaatliche Grundsätze, gute fachliche Praxis sowie Willkürfreiheit für die Planung ein, wobei die Wahl des besten Korridors transparent, nachvollziehbar und unter intensiver fachlicher Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen sollte.  Sie beauftragten Fachgutachter und Rechtsanwälte mit der Überprüfung des Antrages.  Während im Rahmen der rechtlichen Bewertung (durch die Rechtsanwaltsgesellschaft DE WITT) untersucht wurde, ob dem Grundsatz der planerischen Konfliktbewältigung Rechnung getragen und die Planrechtfertigung sowie die Alternativenbetrachtung korrekt dargelegt wird, galt es im Rahmen der planerischen Analyse und Bewertung (OECOS GmbH, unterstützt durch das Büro Dr. Hartlik) festzustellen, ob die Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen fachlich und methodisch einwandfrei ist und der guten fachlichen Praxis der Folgenabschätzung genügt.

Die Fachgutachter und Rechtsanwälte fanden bei der Prüfung des Antrages nach § 6 NABEG in sehr hohem Ausmaß kritische Punkte und identifizierten damit einen intensiven und umfassenden Überarbeitungsbedarf des Antrages. Diese umfassende, grundsätzliche Kritik teilte auch die Bundesnetzagentur, so dass der Antrag nach § 6 NABEG im Februar 2015 zunächst zur Neu-/Überarbeitung zurückgewiesen und TenneT aufgefordert wurde, diesen zu überarbeiten.

Als zweiten großen Erfolg konnte das Bündnis für sich verbuchen,  dass sich im Sommer 2015 die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD darauf einigten, die Gleichstromleitungen vorrangig als Erdkabel auszuführen. Das Bündnis beteiligte sich daraufhin an dem dafür nötigen Gesetzgebungsverfahren mit einem eigenen Gesetzentwurf. Auch wenn dieser für TenneT bedeutete, mit den Planungen von vorn beginnen zu müssen, hat sie sich gemeinsam mit dem Bündnis dafür stark gemacht, dass möglichst wenige Ausnahmen vom Erdkabelvorrang in das Gesetz kamen.

Für die Erstellung des neuen Antrags musste TenneT die bisherige Methodik überarbeiten. Vorrangiges Planungsziel der Gleichstrom-Erdkabel-Leitungen ist die rasche Realisierung einer möglichst geradlinigen, durchgehenden, umwelt- und raumverträglichen Leitung zwischen den Netzverknüpfungspunkten. Während dieses Prozesses gab es zwischen dem Landkreisbündnis und TenneT einen fachlichen Austausch. Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des SuedLinks wurde vom Deutschen Bundestag im Bundesbedarfsplangesetz entschieden. Dem Landkreisbündnis geht es daher v.a. um die Frage, den letztendlichen Trassenverlauf so fachgerecht wie möglich zu ermitteln. Unser Planungsgutachter, Prof. Dr. Runge sowie die Rechtsanwälte de Witt und Dr. Durinke haben für die Methodik Anforderungen formuliert.

Am 27. und 28.09.2016 leiteten TenneT und TransnetBW mit regional verteilten Informationsveranstaltungen ein informelles Beteiligungsverfahrens nach § 25 Abs. 3 VwVfG ein. Den Mandatsträgern der Landkreise wurden erste Ergebnisse der neuen Korridorplanung für den SuedLink vorgestellt (siehe Abbildung mit den zunächst in Diskussion befindlichen Korridoren vor dem Hintergrund einer Abgrenzung der betroffenen Landkreise).

Karte Suedlink

Das Bündnis „Hamelner-Erklärung“ e.V. hat das vorgezogene Beteiligungsverfahren für einen konstruktiven Dialog genutzt, und Vertreter des Bündnisses haben an vielen Veranstaltungen teilgenommen.

Aufgrund von grundsätzlichen Planungsalternativen, welche das Bundeslandand Thüringen in die -SuedLink Planung einbrachte, verzögerte sich die Einleitung des förmlichen Bundesfachplanungsverfahrens. Das Bündnis „Hamelner-Erklärung“ e.V. hat die Diskussion des neuen Planungsvorschlags in ausführlichen Stellungnahmen  kommentiert.

Mitte 2019 fanden schließlich die förmlichen Erörterungstermine im Rahmen der Bundesfachplanung für den SuedLink statt. Eine enge räumliche  Verteilung dieser Termine über das gesamte zur Diskussion stehende Korridornetz stellte eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung sicher. Das Verfahren der Bundesfachplanung für den SuedLink wurde bis zum heutigen Zeitpunkt (Mitte 2020) jedoch nur für den nördlichsten Abschnitt (Schleswig-Holstein und nördliches Niedersachsen) abgeschlossen, denn die Bundesnetzagentur versucht in zahlreichen kleinräumigen Nachbeteiligungen die Korridorplanung noch weiter zu optimieren. In den Abschnitten, in denen die Bundesfachplanung noch nicht beendet wurde, steht sie offenbar jedoch kurz vor Abschluss.

Nach Entscheidung der BNetzA über den Verlauf des Trassenkorridors folgen im direkten An­schluss regional verteilte Planfeststellungsverfahren zur konkreten Festlegung der Erdkabelleitung (im Abschnitt A bereits begonnen). Hierbei wird es darauf ankommen, dass die Landkreise, Städte und Gemeinden ihre örtlich konkretisierten Interessen in die Planungen einbringen und dass diese von den beiden Netzbetreibern TenneT und Transnet-BW be­rücksichtigt werden. Die Übertragungsnetzbetreiber, TenneT und Transnet‑BW werden in jedem Trassenabschnitt kurz nach Beendigung der Bundesfachplanung die Antragsunterlagen entspr. § 19 NABEG bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einreichen. In diesen Unter­lagen, die anschließend von der BNetzA offengelegt werden und dabei u. a. auf der Website www.netzausbau.de einsehbar sind, geht es um einen Vorschlag, welche Inhalte auf welche Weise für den Hauptantrag auf Planfeststellung nach § 21 NABEG untersucht werden sollen.

Zweifellos werden am Ende des Planfeststellungsverfahrens einige Kommunen mehr Lasten zu tragen haben als andere. Das wird vom Bündnis Hamelner Erklärung e. V.  nur akzeptiert, wenn sich diese Betroffenheiten auf Grundlagen objektiver und einheitlich angewendeter Kriterien ergeben werden. Das wird von den Beratern des Bündnisses sorgfältig überprüft. Zwar wurden bisher viele der vom Bündnis artikulierten formalen Anforderungen erfüllt. Jedoch wird eine Gesamtbewertung erst zum Ende dieser langwierigen Planungsverfahren erfolgen. Erst mit Verankerung der Anforderungen des Bündnisses in den Planfeststellungbeschlüssen ist sichergestellt, dass die Trassenfestlegung nicht unnötig zu Ungunsten wertvoller öffentlicher und privater Belange erzielt wurde.

Das Landkreisbündnis sieht weiteren regional und kommunal zu führenden  Dialogprozessen zum SuedLink mit Zuversicht und großem Interesse entgegen und wird sich konstruktiv daran beteiligen (Informationen zur Mitwirkung). Denn nur so wird es aus Sicht des Bündnisses gelingen, eine Lösung zu finden, die nicht nur die größtmögliche Wahrung der Interessen aller Planungsbeteiligten dient, sondern auch der von der Bundesregierung beabsichtigten Verfahrensbeschleunigung.

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