Ausschuss Fulda-Main-Leitung
Aufgrund aktualisierter Anforderungen an Erzeugungskapazitäten in 2030 soll dem von der BNetzA bestätigten Netzentwicklungsplan 2019-2030 (NEP) zufolge die seit Jahren umstrittene Verbindung P43 nun doch realisiert werden. Um eine Akzeptanz von P43 zu erreichen, wurde von Bundes- und Landespolitik eine umfangreiche Erdverkabelung in Aussicht gestellt, die mit den gegenwärtigen rechtlichen Möglichkeiten der Erdverkabelung nicht vereinbar ist.
Denn das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) und das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) lassen im Falle der für P43 vorgesehenen 380kV-Leitungen Teilerdverkabelungsstrecken nur unter großen Einschränkungen zu.
Erdverkabelung ist möglich, wenn:
- nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 EnLAG und § 4 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BBPlG bestimmte Abstände einer Leitung zur Wohnbebauuung unterschritten werden,
- naturschutzfachliche Konfliktlagen nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 und 4 EnLAG und § 4 Abs. 2 Nr. 3 und 4 BBPIG vorliegen, oder
- eine Querung von Bundeswasserstraßen nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 EnLAG und § 4 Abs. 2 Nr. 5 BBPIG erforderlich ist.
Insbesondere die Gebiete zwischen Dipperz und Grafenrheinfeld zeichnen sich u.a. aufgrund der zu querenden Rhön durch eine außerordentlich geringe Bevölkerungsdichte zwischen unter 50 bis 150 EW/km2 aus (vgl. demografie-portal.de). Die erforderlichen Abstände zur Wohnbebauung werden daher selten unterschritten werden. In ebenso geringem Maße wird eine Querung von Bundeswasserstraßen als Erdverkabelungsgrund herhalten können. Als einzige Möglichkeit zur Begründung einer umfangreichen Erdverkabelung bliebe daher die umfangreiche Inanspruchnahme der naturschutzfachlich relevanten Flächen der Rhön und ihres Umlandes. Das kann aber auf gar keinen Fall im Interesse der betroffenen Landkreise sein, welche auf diesen Flächen einen naturnahe Erholungsnutzung anbieten.
Der Landkreis Bad Kissingen sowie seine Städte und Gemeinden haben bereits am 19.07. 2019 eine Resolution gegen die Wechselstromleitung P43 verabschiedet.
Die nebenstehende Karte zeigt das aktuell in der Bundesfachplanung diskutierte Trassenkorridornetz. Die Entscheidung für einen bestimmten Trassenkorridor ist noch nicht gefallen.
Mitglieder Ausschuss „Fulda-Main-Leitung“
6 Mitglieder | Stand 01/2024
- Landkreis Bad Kissingen
- Landkreis Fulda
- Landkreis Main-Kinzing
- Landratsamt Main-Spessart
- Landkreis Rhön-Grabfeld
- Landkreis Schweinfurt
Download Flyer
Infos für Mitglieder
Hier finden sich aktuelle Karten zur geplanten Leitung
Stand 01/2021
Übersichtskarte
Detailkarte
Aktuelles zur Fulda-Main-Leitung (P43)
Untersuchungsrahmen für die gesamte Fulda-Main-Leitung steht fest
Die Unterlagen für die Bundesfachplanung der Fulda-Main-Leitung, die auch unter der Bezeichnung P43 oder Vorhaben 17 bekannt ist, wurden im Jahre 2021 von TenneT bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Das Vorhaben besteht aus zwei Abschnitten: dem Abschnitt A von...
Verfahren zur Fulda-Main-Leitung zieht sich hin
Zwar wurden die Unterlagen für die Bundesfachplanung der Fulda-Main-Leitung, die auch unter der Bezeichnung P 43 oder Vorhaben 17 bekannt ist, bereits im Jahre 2021 von TenneT bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Hintergrund: Das Vorhaben besteht aus zwei...
Aktuelles zur Fulda-Main-Leitung (P43)
Mehrere Bündnis-Landkreise sind durch die nunmehr von der BNetzA bestätigte Leitung P43 von Mecklar nach Bergrheinfeld/West (sog. Fulda-Main-Leitung), betroffen. Die Planung P43 wird auf Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.06.2020 in...
Bündnis Hamelner Erklärung e. V.
Sitz des Vereins: Osnabrück
Vorsitz und Geschäftszimmer des Vereins: Büro Landrätin
Anna Kebschull
KONTAKT
Frau Anja Thieme
Herr Tom Gräber
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
buero@hamelner-erklaerung.de
05130 9747066