
Bündnis Hamelner Erklärung e.V
Das Landkreisbündnis „Hamelner Erklärung“ steht seit 2014 für eine innovative Form der überregionalen Zusammenarbeit auf der Ebene der Landkreise. Die Planungen für den „Suedlink“ waren der Anlass für den zunächst rein situativen Zusammenschluss der betroffenen Landkreise. Die Zusammensetzung des Bündnisses über Länder- und Parteigrenzen hinaus führte bei der Planung des SuedLinks schnell dazu, dass die Meinungen des Bündnisses umfassend Gehör fanden.
Bis zur Vereinsgründung waren stets nur diejenigen Landkreise im Bündnis vertreten, die durch die jeweils aktuellen Planungen zum SuedLink betroffen waren. Bei aller Stärke des Bündnisses wurde die Kontinuität der Zusammenarbeit sowie die Stabilität und Arbeitsfähigkeit des Bündnisses durch ständig wechselnde Betroffenheiten gefährdet. Aus diesem Grund wurde am 15. Mai 2017 der Trägerverein „Bündnis Hamelner Erklärung“ gegründet. Der Verein mit Vereinssitz in Hameln setzt sich nach seiner Satzung für eine transparente und rechtsstaatlichen Grundsätzen sowie guter fachlicher Praxis genügende Planung von Infrastrukturvorhaben ein und sorgt für administrative Stabilität trotz wechselnder Betroffenheiten in den einzelnen Infrastrukturprojekten.
Vorsitzender des neuen Vereins wurde 2017 der bis dahin als Sprecher des Landkreisbündnisses fungierende Landrat des Landkreises Hameln-Pyrmont, Tjark Bartels. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Thomas Bold, Landrat Bad Kissingen, gewählt. Ergänzt wurde der Vorstand durch Dipl. Ing. Bernd Kleibl (Fachbereichsleiter für Bauen und Umwelt beim Landkreis Kassel) und Frau Dr. Ute Röder (Fachbereichsleiterin für Umwelt und Energie im Kreis Lippe). Zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Mitte 2020) ist Tjark Bartels auch nach seinem Ausscheiden als Landrat weiterhin erster Vorsitzender des Vereins. Der zweite Vorsitzende ist weiterhin Landrat Thomas Bold.
Die einzelnen konkreten Infrastrukturprojekte werden von Ausschüssen begleitet, welche innerhalb des Trägervereins gebildet werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt existieren vier aktive Ausschüsse.
Wenn Sie bereits Mitglied sind und ein Anliegen zu einem Ausschuss haben, in dem Sie noch nicht Mitglied sind, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns.
Und sollten Sie ein Thema für uns haben, was nicht nur Sie, sondern auch weitere Kommunen betrifft, vereinbaren Sie gerne einen Welcome-Call mit uns. Wir ziehen die dafür geeigneten Berater hinzu und besprechen uns dann gemeinsam per Videocall.
Meilensteine

Kritik des SuedLink-Freileitungsantrags bis zur Zurückweisung des Antrags durch die Bundesnetzagentur (BNetzA)

Konferenz und Verbreitung von Informationsmaterialien zur Machbarkeit von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene bis zur gesetzlichen Festlegung des Erdkabelvorrangs für alle Gleichstrom-Höchstspannungsleitungen

Jährliche Fachkonferenzen und Vergrößerung des Bündnisses durch den Anschluss von Landkreisen und Gemeinden des SuedOst Links

Zahlreiche Stellungnahmen zur rechtlichen Entwicklung des Netzausbaus sowie zur Planung von SuedLink und SuedOst Link

Stetige konstruktive Kritik der Netzausbauplanung auf Augenhöhe mit der gebündelten Durchsetzungskraft einer großen Zahl an Landkreisen und Kommunen
Vorstandsmitglieder
- Tjark Bartels | LR a.D. Hameln-Pyrmont
Vorsitzender - Thomas Bold | LR Bad Kissingen
Stellvertretender Vorsitzender | Vorsitz Ausschuss SuedLink und P43 - Florian Töpper | LR Schweinfurt
Beisitzer - Michael Schünemann | LR Holzminden
Beisitzer | Vorsitz Ausschuss Weserversalzung - Dr. Oliver Bär | LR Hof
Vorsitz Ausschuss SuedOstLink - Christina Hein | Schaumburg
Kassiererin
Vereinsmitglieder
- Landkreis Bad Kissingen
- Stadt Beverungen
- Flecken Bodenfelde
- Landkreis Fulda
- Stadt Hameln
- Landkreis Hameln-Pyrmont
- Landkreis Hersfeld-Rotenburg
- Landkreis Hildesheim
- Landratsamt Hof
- Landkreis Holzminden
- Stadt Holzminden
- Kreis Höxter
- Kreisstadt Höxter
- Landkreis Kassel
- Kreis Lippe
- Landkreis Main-Kinzig-Kreis
- Landratsamt Main-Spessart
- Landkreis Marburg-Biedenkopf
- Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab
- Landkreis Nienburg
- Gemeinde Oerlenbach
- Kreis Paderborn
- Landratsamt Regensburg
- Landkreis Rhön-Grabfeld
- Stadtwerke Rinteln
- Landkreis Schaumburg
- Landkreis Schwandorf
- Landkreis Schweinfurt
- Landkreis Tirschenreuth
- Stadt Weiden i. d. Oberpfalz
- Landkreis Vogelsbergkreis
- Landkreis Werra-Meißner-Kreis
28 Mitglieder | Stand 01/2022
Die ursprüngliche Hamelner Erklärung im Wortlaut | 12.12.2014
Am 12.12.2014 wurde die Hamelner Erklärung von damals 17 Landkreisen und der Region Hannover formuliert.
1.) Wir erkennen die Notwendigkeit der Energiewende an. Ebenso erkennen wir die Notwendigkeit eines Ausbaus der Infrastruktur an, die den veränderten Bedingungen der Energieerzeugung gerecht wird, soweit der Bedarf an Netzausbauprojekten hierfür im Rahmen eines schlüssigen Gesamtkonzeptes nachgewiesen ist.
2.) Der geplante Umbau der Energiewirtschaft wird Wirtschaft und Gesellschaft langfristig zugutekommen.
3.) Die Lasten müssen daher ebenso gemeinsam getragen werden. Sind Belastungen ohne korrespondierende Vorteile – wie durch den Trassenbau – unvermeidlich, so sind diese Belastungen durch geeignete technische Maßnahmen so gering wie möglich zu halten. Gegebenenfalls entstehende Mehrkosten fallen der Gesamtheit zur Last.
4.) Die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren ist wünschenswert. Gleichwohl müssen auch beschleunigte Verfahren sowohl bei der Auswahl von Leitungs- technologien sowie von Suchräumen, Grobkorridoren und Detailkorridoren rechtsstaatlichen Grundsätzen, guter fachlicher Praxis und dem Gebot der Willkürfreiheit folgen. Die Wahl des besten Korridors muss transparent und Schritt für Schritt nachvollziehbar sein.
5.) Die Träger öffentlicher Belange sind intensiv fachlich zu beteiligen. Sofern eine Befassung kommunaler Räte und Kreistage erfolgt, sind diese mit ihren jeweiligen Forderungen zu berücksichtigen.
6.) Maßgebliche Kriterien für die Auswahl darf nicht die vordergründige Wirtschaftlichkeitsberechnung des beantragenden Unternehmens sein. Auswahl, Gewichtung und Anwendung der Kriterien müssen vielmehr vorher bekannt sein und den Grundsätzen guter fachlicher Praxis folgen.
7.) Wir fordern daher die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen dafür Sorge zu tragen, dass…
- die Bundesnetzagentur diesen Prüfmaßstab im Rahmen der Antragsprüfung nach §6 NABEG und bei den Vorgaben für Untersuchungsrahmen, Methode, Kriterien und SUP berücksichtigt, und insoweit ergebnisoffen in die Prüfung geht.
- Gegenstand der Alternativenprüfung alle großräumigen Trassenkorridore und nicht nur der Vorschlagskorridor des Betreibers sind.
- alle Alternativen mit gleicher Prüfungstiefe untersucht werden.
- im Bundesbedarfsplangesetz die Voraussetzungen für die Erdverkabelung, insbesondere aus Gründen des Naturschutzes und des Landschaftsbildes erweitert werden, wobei die Mehrkosten wie im EnLAG auf alle Netzbetreiber umgelegt werden.
- die inhaltliche Trennung der Zuständigkeiten des Vorhabenträgers und der Bundesnetzagentur im gesamten Verfahren gewährleistet wird, und die Bundesnetzagentur in der Lage bleibt oder in die Lage versetzt wird, eigenständig und ohne Präjudizierung zu prüfen.
- die gesetzlichen und tatsächlichen Möglichkeiten geschaffen werden, insbesondere durch Erdverkabelung, Belastungen gering zu halten.
HIER können Sie die aktuelle Satzung der Hamelner Erklärung als PDF downloaden
Mitglied werden
Landkreise, Städte und Gemeinden können Mitglied im Bündnis Hamelner Erklärung e. V. werden. Die Beiträge sind nach Größe der Gebietskörperschaft gestaffelt.
Sind Sie von einer relevanten Infrastrukturplanung betroffen, dann prüfen Sie bitte, ob Ihre Kommune bereits Mitglied im Bündnis ist. Wenn nicht, sprechen Sie bitte Ihren Bürgermeister oder Ihren Landrat darauf an und werben Sie dafür, Mitglied im starken Bündnis der Landkreise, Städte und Gemeinden zu werden. Profitieren Sie von umfassenden Informationen zum Planungsstand des SuedLink-, SuedOstLink-, oder P43-Verfahrens und vom Hintergrundwissen im geschützten Bereich auf dieser Website.
Nehmen Sie mit Ihren Vertretern aus Landkreis, Stadt oder Gemeinde Einfluss auf die jeweilige Planung und wirken Sie konstruktiv im Rahmen des Bündnisses mit. Geben Sie Ihrer Verwaltung bitte unsere Kontaktdaten weiter.
Die aktuellsten News-Beiträge
Aufgaben des Bündnisses Hamelner Erklärung
Die Vorgaben der Flussgebietsgemeinschaft Weser hat Zielwerte für die Einleitung salzhaltiger Abwässer für die Bewirtschaftungsperiode 2022 bis 2027 vorgegeben. Diese Zielwerte hat das Regierungspräsidium Kassel in seine wasserrechtliche Erlaubnis vom 23.12.2021...
Der Ausschuss Weserversalzung
Der Ausschuss „Weserversalzung“ wurde im Januar 2018 gegründet. Sein Ziel ist es, die Reduzierung der Salzbelastung durch die Kali-Industrie und mögliche Schutzmaßnahmen zur Steigerung der Wasserqualität von Werra und Weser zu initialisieren. Das Bündnis stellt keine...
SuedLink: Detailplanung vor Ort schreitet voran
Hintergrund: Der SuedLink besteht aus dem Vorhaben 3 (Brunsbüttel – Großgartach, Länge ca. 689 km) und dem Vorhaben 4 (Wilster – Bergrheinfeld/West, Länge ca. 538 km). Der Großteil verläuft auf einer gemeinsamen Stammstrecke, die sich im Süden im Landkreis Bad...
Satzung
Stand 2020
Interna
Zugang nur für Mitglieder
Das Bündnis Hamelner Erklärung e. V. wird beraten von:

OECOS GmbH
Prof. Dr. Karsten Runge
Bellmannstraße 36
22607 Hamburg

Wolter Hoppenberg
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
RA Dr. Peter Durinke
Bernburger Str. 32 10963 Berlin

RA Siegfried de Witt
RA Siegfried de Witt
Ludwig-Richter-Straße 15
14467 Potsdam
Bündnis Hamelner Erklärung e. V.
Sitz des Vereins: Hameln
Vorsitz und Geschäftszimmer des Vereins: Büro Landrat a.D.
Tjark Bartels
KONTAKT
Frau Nicole Brunschön
Bormanns Wiese 1
30900 Wedemark
buero@hamelner-erklaerung.de
05130 9747066