Gestern hat das Landkreisbündnis Hamelner Erklärung auf der Mitgliederversammlung in Künzell eine wichtige Resolution verabschiedet, die Ausgleichszahlungen an durch den Netzausbau betroffene Kommunen fordert.

Das Landkreisbündnis Hamelner Erklärung hat sich 2014 konstituiert, um die durch die Energiewende notwendigen Ausbaumaßnahmen konstruktiv zu begleiten und Interessen der anliegenden Kreise und deren Bürgerinnen und Bürger angemessen zu berücksichtigen.

Dabei ging es nie um Blockade der Ausbaumaßnahmen, wohl aber darum, die Plausibilität Methodik zu hinterfragen, mit der Leitungskorridore entwickelt werden. Ebenso hat die Hamelner Erklärung massiv die Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes gefordert, damit ein Vorrang der Erdverkabelung im Gesetz festgehalten wird. Damit waren wir sehr erfolgreich.

Auch eine Erdverkabelung stellt zwar eine Beeinträchtigung dar, ist aber weit weniger gravierend als neue Freileitungen.

Die Landkreise der Hamelner Erklärung haben keine grundsätzlichen Zweifel daran, dass der Umbau der Energieversorgung auch neue Leitungen benötigt. Auch ist es unvermeidbar, dass dadurch einzelne Kreise eine Belastung erfahren. Es muss nur nachvollziehbar sein, dass diese Belastung nicht vermeidbar ist und dass alles unternommen wurde, um die Belastung der Regionen überschaubar zu halten.

Nunmehr fordern wir für diese verbleibende Belastung einen Ausgleich in geringer Höhe, der nach einem sehr einfachen Berechnungsmodell den durch die Maßnahmen betroffenen Regionen einen Ausgleich ermöglicht – zum Beispiel durch Investitionen in den Nahverkehr oder in andere soziale Infrastrukturen.

Die Resolution geht auf eine Initiative der Landrätin aus Osnabrück, Anna Kebschull, zurück. Auch der Landkreis Osnabrück ist Mitglied der Hamelner Erklärung.

Die Resolution wurde in den letzten Monaten in einem intensiven Prozess erarbeitet und auf der Mitgliederversammlung mit nur 2 Enthaltungen bestätigt.

Frau Kebschull hat dazu das Motto „Akzeptanz durch Fairness“ geprägt.

Durch die enorme Beschleunigung der Verfahren im Netzausbau ist mit einer hohen Dichte an Verfahren und Leitungen zu rechnen. Dafür ist wesentlich, dass insbesondere die Bürgerinnen und Bürger, die besondere Belastungen in ihren Regionen tragen müssen, auch einen sichtbaren Ausgleich dafür erhalten.

Die Gesamtbelastung ist dabei für den Endkunden äußert gering. Er läge für einen 4-köpfigen Haushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 3500 kwH/Jahr bei ca. 2.- EUR im Jahr.

 

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