Zwar wurden die Unterlagen für die Bundesfachplanung der Fulda-Main-Leitung, die auch unter der Bezeichnung P 43 oder Vorhaben 17 bekannt ist, bereits im Jahre 2021 von TenneT bei der Bundesnetzagentur eingereicht.
Hintergrund:
Das Vorhaben besteht aus zwei Abschnitten: dem Abschnitt A von Mecklar nach Dipperz (Länge ca. 51 km) und dem Abschnitt B von Dipperz nach Bergrheinfeld / West (Länge ca. 80 km). TenneT beruft sich auf den gesetzlichen Auftrag, die Leitung vorrangig als Freileitung zu planen.
Festgelegt hat die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen aber bislang nur für den Abschnitt A. Für den Abschnitt B ist dies bislang noch nicht erfolgt.
Hintergrund:
Der Untersuchungsrahmen bildet die Grundlage für die von TenneT vorzunehmenden vertiefenden Untersuchungen.
Der nächste für die Bevölkerung relevante Schritt wird deshalb wohl erst im Jahre 2023 erfolgen:
Mit der Einreichung der auf den vertiefenden Untersuchungen beruhenden Unterlagen (sogenannter „§ 8 NABEG – Antrag“) wird die Findung des Trassenkorridors konkreter.