Durch den Übertragungsnetzbetreiber Tennet wurden Ende 2019 bis Anfang 2020 die Anträge für die Planfeststellung für das Vorhaben 5 (Wolmirstedt – Isar) in den verschiedenen Abschnitten eingereicht. In den daraufhin anberaumten Antragskonferenzen im Wesentlichen im 3. Quartal 2020 hatten die Bürger und Betroffenen die Möglichkeit Vorschläge und Kritik an der Leistungsführung ins Verfahren einzubringen. Basierend auf den Ergebnissen dieser Konferenzen hat dann die Bundesnetzagentur im 3. Quartal 2020 den Untersuchungsrahmen zur Erstellung der vorzulegenden Planfeststellungsunterlagen festgelegt.
Bei der Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes vom 25.02.2021 wurde das Vorhaben 5a (Klein Rogan – Wolmirstedt – Isar) wegen eines gestiegenen Transportbedarfs neu in den Bedarfsplan aufgenommen. Der Neubau dieser Leitung soll die geplanten Leerrohre des Vorhabens 5 ersetzen und gebündelt mit diesem geführt werden. Wegen der Parallelführung zu Vorhaben 5 und der besonderen Eilbedürftigkeit wurde auf eine Bundesfachplanung verzichtet. Die Anträge auf Planfeststellung für die verschiedenen Abschnitte wurden im 2. Quartal 2021 gestellt. Im 3. Quartal 2021 erfolgten die Antragskonferenzen zu dem Vorhaben, die coronabedingt als Onlinekonsultationen stattfanden. Die Bundesnetzagentur hat dann im Anschluss daran den Untersuchungsrahmen für das Vorhaben 5a festgelegt.
Der Übertragungsnetzbetreiber ist derzeit dabei für beide Vorhaben des SuedOstLinks die Unterlagen nach § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz zu erstellen. Dazu laufen noch Kartierungen, Untersuchungen und bauvorbereitende Maßnahmen wie Baugrunduntersuchungen und archäologische Voruntersuchungen. Nach den derzeitigen Planungen sollen die finalen Unterlagen im ersten Quartal 2023 zur Genehmigung bei der Bundesnetzagentureingereicht werden, um im Jahr 2024 den Planfeststellungsbeschluss nach § 24 Netzausbaubeschleunigungsgesetz zu erhalten.