Im Rahmen seiner Mitgliederversammlung am 07. Mai 2019 hat der Bündnis Hamelner Erklärung e.V. den bisherigen Vorstand im wesentlichen wiedergewählt und einstimmig bestätigt. Vorsitzender des Vereins ist danach weiterhin Hameln-Pyrmonts Landrat Tjark Bartels, der von Landrat Thomas Bold (Bad Kissingen) vertreten wird. Ebenfalls zum Vorstand gehört wie bisher der Vorsitzende des Ausschusses Weserversalzung, Dipl. Ing. Bernd Kleibl (Fachbereichsleiter für Bauen und Umwelt beim Landkreis Kassel), als Beisitzer. Für die bisherige Kassierin, Frau Dr. Ute Röder (Fachbereichsleiterin für Umwelt und Energie im Kreis Lippe) ist Frau Christina Hein, (Regionalplanerin des Landkreises Schaumburg), neu in den Vereinsvorstand gerückt.
Die einzelnen konkreten Infrastrukturprojekte werden wie bisher von Ausschüssen begleitet, welche innerhalb des Trägervereins gebildet wurden. Derzeit gibt es drei Ausschüsse im Bündnis Hamelner Erklärung: SuedLink, Weserversalzung und SuedostLink. In allen drei Ausschüssen konnte in der Vergangenheit viel erreicht werden.
Im Anschluss an die Mitgliederversammlung hatte der Verein seine Mitglieder, aber auch alle weiteren von den derzeitgen Planungen der HGÜ-Planungen betroffenen Landkreise, zu einer Fachveranstaltungen zum Thema „Bedarfsermittlung überörtlicher Infrastruktur am Beispiel der Höchstspannungsnetze“ eingeladen, die von Rerfernten wie Teilnehmern als hoch informativ gelobt Wurde.
Mit nachstehenden Beiträgen wurden dem Publikum interessante Vorträge von Experten geboten:
- Wie funktioniert Netzausbauplanung? Netzentwicklungsplan 2019-2030
Achim Zerres, Abteilungsleiter Energie, Bundesnetzagentur - Bedarfsermittlung im Rahmen des Netzentwicklungsplans aus wissenschaftlicher Sicht
Dennis Klein, TU Dortmund Institut für Energiesysteme, Energieeffizienz und Energiewirtschaft - Innovationen im Übertragungsnetz
Marius Strecker , TenneT TSO GmbH - Stellungnahmen des Bündnisses zu Fragen der Bedarfsermittlung
apl. Prof. Dr.-Ing. Karsten Runge, OECOS GmbH - Entwicklung der Planung des Übertragungsnetzes im Vergleich zur übrigen Infrastrukturplanung
Rechtsanwalt Siegfried de Witt, Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbH
Zu Beginn der Fachtagung fasste der Vorsitzende, Landrat Tjark Bartels, nocheinmal zusammen, was den Verein ausmacht: Das Landkreisbündnis „Hamelner Erklärung“ steht seit nunmehr 5 Jahren für eine innovative Form der überregionalen Zusammenarbeit, entstanden aus der länderübergreifenden Betroffenheit vieler Landkreise durch die Planungen des SuedLinks. Die Zusammensetzung des Bündnisses über Länder- und Parteigrenzen hinaus ist in dieser Form bisher einmalig und führte bei der Planung des SuedLinks schnell dazu, dass die Meinungen des Bündnisses umfassend Gehör fanden. Nicht zuletzt dem Bündnis der „Hamelner Erklärung“ ist es zu verdanken, dass die Bundesnetzagentur den ersten Antrag der Übertragungsnetzbereiber zurückgewiesen hat und wir heute den Erdkabelvorrang gesetzlich geregelt haben.
Auch Staatssekretär Frank Doods hob in seiner Begrüßung hervor, dass diese bisher einmalige Zusammenarbeit das Erfolgsrezept des Bündnisses sei, insbesondere auch im Hinblick darauf, dass der Sued- und SuedOstLink und alle folgenden HGÜ-Vorhaben nunmehr als Erdverkabelung umgesetzt werden. Durch den Zusammenschluss seinen Erfolge erzielt worden, die einzelnen Landkreisen oder Bürgerinitiativen so nicht möglich gewesen wären. Ziel des Netzausbau-beschleunigungsesetzes sei es, die Verfahren zu beschleunigen. Damit dies gelinge, müssen die Planungen aber fachlich und rechtlich sauber sein und Akzeptanz finden.
Genau dort setzt auch die Arbeit der Ausschüsse SuedLink und SuedOstLink derzeit erneut an. Es ist die seitens der Netzbetreiber eingereichten Anträge nach § 8 Netzausbau-beschleunigungsgesetz (NABEG) intensiv zu überprüfen. Während im Rahmen der rechtlichen Bewertung (durch die Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB) untersucht wird, ob dem Grundsatz der planerischen Konfliktbewältigung Rechnung getragen und die Alternativenbetrachtung korrekt dargelegt wird, gilt es im Rahmen der planerischen Analyse und Bewertung (OECOS GmbH) festzustellen, ob die Ermittlung und Bewertung der Raumverträglichkeit, insbesondere hinsichtlich der Umweltauswirkungen, fachlich und methodisch einwandfrei ist und der guten fachlichen Praxis der Folgenabschätzung genügt.