Die von der Bundesregierung geplante Gesetzesänderung muss auf der Zielgeraden verhindert werden 

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für das „Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes“ (BBPlG) beschlossen. Gegenstand des Gesetzentwurfs ist insbesondere eine Neufassung von § 3 Abs. 1 BBPlG, der in seiner aktuellen Fassung für Leitungen zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ-Leitungen) einen Erdabelvorrang vorsieht. Zugleich soll bei diesen Leitungen künftig auch die Anwendung von § 3  Abs. 4 BBPlG ausgeschlossen werden, sodass selbst bei Siedlungsannäherungen von unter 200 Metern die Errichtung von Erdkabeln ausgeschlossen wäre.

Das Bündnis Hamelner Erklärung e.V. (ein überparteilicher und über Bundesländergrenzen hinausreichender Zusammenschluss von Landkreisen und Gemeinden) hat vor 10 Jahren gemeinsam mit anderen Akteuren den gesetzlichen Erdkabelvorrang erkämpft. Dieser muss aus den nachfolgenden Gründen erhalten bleiben:

  • Anders als von der Bundesregierung angenommen, wäre die finanziellen Vorteile der Abschaffung des Erdkabelvorrangs allenfalls überschaubar.
  • Erdkabel sind deutlich weniger anfällig für Störungen und Sabotagakte.
  • Die mühsam mit dem Erdkabelvorrang erarbeitete Akzeptanz in weiten der Bevölkerung würde bei einem erneuten Umschwenken auf Freileitungen verloren gehen.
  • Die geplante Gesetzesänderung führt zu Verzögerungen und Rechtsunsicherheiten beim Netzausbau.

Im Einzelnen:

  • Die bislang  häufig genannten Mehrkosten mit einem Faktor von 3 bis 10 lassen sich bislang nicht  anhand von praktischen Erfahrungen belegen und beruhen zudem ausschließlich auf  der Betrachtung der Errichtungskosten. Die Mehrkosten der Freileitungen durch  Netzverluste im Betrieb und die zu erwartenden Verzögerungen bei den  Planungsverfahren werden hingegen ausgeblendet. Insoweit kann auf die  Antragsunterlagen von Amprion für das Planfeststellungsverfahren des Vorhabens  BalWin 1 & 2 verwiesen werden:

    „Die Ausführung als Erdkabel führt zu einem Akzeptanzgewinn der Wohnbevölkerung und weiteren Interessengruppen, der sich beschleunigend auf Planung und Bau  auswirkt und somit dazu beiträgt, dass Netzausbauvorhaben zum vorgesehenen  Zeitpunkt in Betrieb gehen können. Dies gewährleistet die Einhaltung von EE- und  Klimazielen und führt außerdem zur Dämpfung der Redispatchkosten im deutschen  Stromnetz. Beispielsweise konnten die Planfeststellungsverfahren der  Erdkabelabschnitte der Offshore-Netzanbindungssysteme DolWin4 und BorWin4 in 13  Monaten abgeschlossen werden. Die Planfeststellungsverfahren von Freileitungsvorhaben benötigen hingegen oftmals mehrere Jahre (z.B.: EnLAG 16  Abschnitt Hesseln – Gütersloh 2013 – 2019).“

    Die Präferenzräume sind für Erdkabel entwickelt worden und können nicht für Freileitungen fortgeführt werden. Notwendig wird eine völlig neue großräumige Planung. Die Verzögerung von 3 Jahren führt zu hohen Redispatch-Kosten, die bei einem Kostenvergleich den Freileitungen zuzurechnen sind.

 

  • Darüber hinaus wurde dem Bundestag im Rahmen des gegenwärtig laufenden Gesetzgebungsverfahrens am 19.6.2026 eine wissenschaftliche Stellungnahme von Patrick Kaczmarczyk, Ph.D., (Universität Mannheim) vorgelegt, in der auf eine andere, viel großvolumigere Stellschraube bezüglich der Kosten des Netzausbaus hingewiesen wird. Demnach belastet die privatrechtliche Finanzierung des Netzausbaus im Vergleich mit einer mit öffentlichem Eigenkapital hinterlegten über die Netzentgelte mit einem dreistelligen Milliardenbetrag:

    „Konkret bedeutet die Finanzierung des bestätigten Ausbaubedarfs mit privatem Eigenkapital eine Mehrbelastung der Stromkunden von insgesamt 110 Milliarden Euro bis 2037 und 200 Milliarden Euro bis 2045…
    Mit Blick auf den Anspruch des Gesetzentwurfs muss entsprechend festgehalten werden, dass der Bedarfsplan noch so „kosteneffizient“ geplant und über Freileitungen technisch verbilligt werden kann – wird er über private Eigenkapitalrenditen finanziert, wird ein Vielfaches dieser Einsparungen an anderer Stelle wieder aufgezehrt…
    Dagegen wird oft der Einwand hervorgebracht, dem Staat fehle hierfür der fiskalische Spielraum. Doch dieser Einwand verkennt die haushaltsrechtliche Natur des Vorgangs. Der Erwerb von Unternehmensanteilen über eine öffentliche Beteiligungsgesellschaft ist eine finanzielle Transaktion und damit schuldenbremsenneutral. Der Staat finanziert den Erwerb durch günstige Kreditaufnahme, und die Erträge fließen an die öffentliche Hand zurück…
    (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Wirtschaft, Ausschussdrucksache 21(9)280).

 

  • Auch technische Aspekte sprechen für eine durchgehende Ausführung der HGÜ-Leitungen als  Erdkabel. Neben den geringeren Übertragungsverlusten ist zu beachten, dass bei  einem Wechsel von HGÜ- Erdkabeln mit HGÜ-Freileitungen die Risiken und Auswirkungen von Blitzeinschlägen in der  Konvertertechnik berücksichtigt werden müssen, was zu einem größeren und  teureren Design der Konverter führen würde. Zudem sind bei HGÜ-Freileitungen  beispielsweise Pol-zu-Pol-Fehler denkbar, was zu einer Abschaltung des gesamten  HGÜ-Systems führen könnte, während bei einem HGÜ-Erdkabel in diesem Fall  zumindest ein Monopol-Betrieb mit bis zu 50 % der Leistung möglich wäre. Auch  unter Gesichtspunkten der technischen Resilienz zeigt sich die Vorzugswürdigkeit eines Erdkabels. Das gilt erst recht, wenn diese Leitungen mit anderen gebündelt werden. Die Zerstörung einer Leitung z.B. durch Sturm löst eine Kaskade des Zusammenbruchs ein.

    Angesichts der Bedrohungslage gewinnt die Sicherheit der Infrastruktur an Gewicht. Die HGÜ-Leitungen sind das Rückgrat der Stromversorgung. Sie sind soweit möglich gegen Sabotage und kriegerische Angriffe zu schützen. Wir haben erlebt, was es bedeutet, wenn zentrale Stromleitungen angegriffen und zerstört werden. Drohnen von mutmaßlich Russland sind überall in der Republik gesichtet worden. Es ist relativ leicht, mit Drohnen eine Freileitung zu zerstören. Erdkabel bieten eine deutlich höhere Sicherheit gegen Angriffe. Polizei und Bundeswehr können kein vergleichbares Maß an Sicherheit bieten.

  • Die hohen Masten einer HGÜ-Freileitung stören das Landschaftsbild und beeinträchtigen die kommunale Bauleitplanung. Sie sind ein schwerwiegender Eingriff in die Natur. Zudem bergen sie ein bislang ungeklärtes Gesundheitsrisiko. Durch elektrische und magnetische Felder entstehen Ladungswolken, die bis zu einem Kilometer weit Partikel in der Luft ionisieren. Das erhöhte Risiko für Krebserkrankungen ist zu beachten. Dieses Risiko steigt, weil die Leitungen nicht mehr den 200m-Abstand zur Bebauung einhalten müssen. Bei Erdkabeln ist dieses Risiko ausgeschlossen.
  • Nicht zuletzt ist zu beachten, dass 80% der Bevölkerung das Erdkabel vorziehen. Wird an Freileitungen festgehalten, ist mit zahlreichen Protesten und Klagen zu rechnen. Das führt zu weiteren Verzögerungen und hohen Redispatchkosten.
  • Gerade beim Vorhaben SuedWestLink ist zu beachten, dass eine Umplanung auf ein  Freileitungsvorhaben zu erheblichen Verzögerungen führen würde. Für eine  Realisierung des Vorhabens als Erdkabel liegt bereits ein von der Bundesnetzagentur  bestätigter Präferenzraum vor. Die Übertragungsnetzbetreiber könnten unmittelbar nach Erlass des Gesetzes die Bearbeitung der Planfeststellungsunterlagen wieder aufnehmen. Wenn das Vorhaben hingegen als Freileitung umgesetzt werden muss,  bedarf es zuvor eines angepassten Präferenzraums, dessen Entwurf zu konsultieren ist. Die Einleitung der Planfeststellungsverfahren wird sich daher deutlich in die  Zukunft verschieben.

    Zudem bestehen auf Grund der bereits durchgeführten  Planfeststellungs-verfahren für HGÜ-Erdkabel Erfahrungswerte und etablierte  Methoden, auf die bei einer HGÜ-Freileitung nicht zurückgegriffen werden kann.  Auch dies wird sich negativ auf die Dauer der Planungsverfahren auswirken.