Die 21 Landkreise der „Hamelner Erklärung“ haben der Bundesnetzagentur die vertiefte Bewertung des SuedLink-Antrags durch die DE WITT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und des apl. Prof. Dr. Runge (OECOS) übermittelt. Die dort dargestellten Kritikpunkte erfordern eine grundlegende Überarbeitung durch TenneT von Anfang an. Ein Abschluss bis zum Sommer, wie von TenneT erhofft, ist damit unrealistisch. Damit kann es auch keine Antragskonferenzen mehr in diesem Jahr geben.

Zuerst muss TenneT klären, was konkret beantragt wird: Projekt Nr. 4 oder die Projekte Nr. 4 und 3. „Das“, so Hameln-Pyrmonts Landrat und Sprecher des Aktionsbündnisses ‚Hamelner Kreis‘, Tjark Bartels, „ist eine notwendige Voraussetzung, um das Vorhaben mit seinen Auswirkungen zu beurteilen zu können.“

Runge betont indes, dass „die Bündelung mit vorhandenen Hochspannungsleitungen und Autobahnen letztlich für TenneT das wichtigste Kriterium ist. Dadurch wird die Leitung unnötig direkt in besiedelte Gebiete geführt. Siedlungszentren sind jedoch vorrangig zu meiden. Der Trassenkorridor-Vergleich ist willkürlich und entspricht keiner guten fachlichen Praxis.“

Der Antrag enthält zahlreiche weitere rechtliche und fachliche Mängel:

  • Es fehlen die Standorte der Konverter am Anfang und Ende der Leitungen. Sie enden jeweils im Nichts.
  • Es fehlen Angaben zur Technologie, zu den Immissionen von Ozon und Stickoxiden und zur Wirkung elektrischer und magnetischer Felder.
  • Die Methode der Planung ist mangelhaft. Kriterien werden willkürlich nach Bedarf verändert. Vorsorge-Abstände zu Siedlungen und Wohnungen, die der neuen HGÜ-Technik angemessen wären, werden nicht berücksichtigt.

Die Bundesregierung bereitet derzeit eine erweiterte Nutzung von Erdkabeln vor. Rechtsanwalt Dr. Durinke (DE WITT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) fordert: „Die Möglichkeit zur weiträumigen Verkabelung muss bereits in der Bundesfachplanung berücksichtigt werden. Das hat unmittelbar Auswirkung auf die Wahl des geeigneten Trassenkorridors.“

Die Landkreise werden den Dialog mit der Bundesnetzagentur und TenneT weiterhin suchen, um ihre Kritikpunkte vertieft zu erläutern.

Mit Blick auf das kommende Verfahren ist Bartels sicher, dass „sich nur mit einer Planung, die transparent und nachvollziehbar ist und gleichzeitig im Wesentlichen eine Erdverkabelung vorsieht, Akzeptanz erzielen und am Ende
der Zeitplan einhalten lässt“.

Die Dokumente zur fachlichen und rechtlichen Einschätzung stehen hier zum Download zur Verfügung.